
Wichtige Informationen
Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
Im August 2009 ist ein Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte Sie als Verbraucher vor Telefonverkäufen schützen.
Allderdings nimmt dieses Gesetz Ihnen die Möglichkeit, in wichtigen Angelegenheiten von uns telefonisch kontaktiert zu werden.
Allderdings nimmt dieses Gesetz Ihnen die Möglichkeit, in wichtigen Angelegenheiten von uns telefonisch kontaktiert zu werden.
Gute Beratung erfordert den persönlichen Kontakt zu Ihnen, oft auch telefonisch.
Wir wollen auch zukünftig mit Ihnen telefonisch Kontakt aufnehmen, z.B. ...
- bei fälligen Geldanlagen oder fälligen Darlehen
- bei interessanten Geldanlage- oder Finanzierungsmöglichkeiten
- zur relgemäßigen Betreuung und Beratung
- zur Prüfung von Zulageanträgen / Freistellungsaufträgen
- bei Änderungen des Gesetzgebers, z.B. Abgeltungsteuer
- bei Informationen zu wichtigen Themen, z.B. Altersvorsorge, Erben und Vererben
- bei staatlichen/steuerlichen Förderungsmöglichkeiten
- um telefonische Auskünfte zu erhalten
So bleiben Sie mit Ihrer Volksbank in Kontakt:
Ihr Einverständnis zu einer telefonischen Kontaktaufnahme.
Ein wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: Wir begrüßen ausdrücklich den Beschluss des Gesetzgebers zur unerlaubten Telefonwerbung, um den Verbraucher - und damit letztlich Sie - besser vor „schwarzen Schafen“ zu schützen.
Nachfolgend können Sie eine vorbereitet Einwilligungserklärung aufrufen und ausdrucken. Bitte lesen Sie den Text Ihrer Einverständniserklärung genau durch und reichen Sie uns Ihre Einwilligung dann unterschrieben ein, damit wir Sie auch weiter in gewohnt guter Qualität informieren können.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihren Berater wenden. Er informiert Sie gerne.

